100 Jahre Frauenwahlrecht // Ein Recht, aber auch eine Pflicht – besonders jetzt

Es war der 19. Februar 1919, ein Mittwoch, als die Sozialdemokratin Marie Juchacz sich an die Weimarer Nationalversammlung wendete. Ihre Worte „Meine Damen und Herren“ lösten laut Protokoll „Heiterkeit“ aus, doch Juchacz ließ sich nicht beirren: „Es ist das erste Mal, dass eine Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat.“ Juchacz war eine von 37 Frauen, die 1919 in die Nationalversammlung gewählt wurden. 37 Frauen, die nicht nur ihr aktives Wahlrecht nutzten, sondern auch ihr passives – und sich wählen ließen.

 
 
 
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Bis es soweit war, dauerte es ein paar Jahre. Jahrzehnte. Jahrhunderte. Schon 1843 befand die Publizistin Louise Otto: „Die Teilnahme der Frau an den Interessen des Staates ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht.“ Der Staat hingegen (in diesem Fall: das Königreich Sachsen) befand, dass diese krawallige Frau Otto lieber den Mund halten sollte – und führte 1850 extra für sie ein Gesetz ein, welches Frauen in Sachsen die Herausgabe von Zeitungen verbot. Ergebnis: Louise Otto erhielt Berufsverbot und musste ihre Frauen-Zeitung einstellen. Mundtot ließ Otto sich dennoch nicht machen, genauso wenig wie andere Frauenrechtlerinnen. So forderte die radikale Feministin Hedwig Dohm 1876 mit deutlichen Worten eine politische Partizipation der Frauen: „Die Männer haben von jeher die Frauen unterdrückt in unerhörter und beispielloser Weise, und die menschliche Vernunft fügt hinzu: Und sie werden sie unterdrücken bis das weibliche Geschlecht Theil hat an der Abfassung der Gesetze, von denen es regiert wird (…).“

Ohne Frauen ist kein Staat zu machen

Lange hatten sich deutsche Frauenrechtlerinnen mehr oder weniger auf die Unterstützung wohlmeinender Männer verlassen. Darauf, dass diese die Interessen von Frauen in die Politik einbringen würden. Nun setzte sich langsam die Erkenntnis durch: Ohne Frauen ist kein Staat zu machen. Frauen müssen politische Prozesse aktiv mitgestalten können, sie müssen Teil des politischen Systems, der Gesetzgebung werden.

 

 
 
 
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Gesellschaftliche Realität wurde diese Erkenntnis erst Anfang des 20. Jahrhunderts: Durch die Novemberrevolution 1918/1919, die zum Ende der Monarchie in Deutschland führte, änderten sich die Machtverhältnisse völlig, und davon profitierten die Frauen: Am 12. November 1918 wurde ein Gesetz verabschiedet, mit dem das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 21 Jahren eingeführt wurde. Bei der Wahl zur deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen ihr neu errungenes Recht zum ersten Mal nutzen. Und wie sie es nutzten: Ganze 82,3 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab!

Von unmündigen Menschen zu mündigen Bürgerinnen

Das war vor 100 Jahren. Und heute? Gab es am 17. Januar im Bundestag immerhin eine Feierstunde „aus Anlass des 100. Jahrestages der Einführung des Frauenwahlrechtes bei der Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919“ (so der offizielle, wahnsinnig lange Titel). Es gab Musik, Blumen und viel Applaus. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sprach darüber, dass die unbezahlte Haus- und Pflegearbeit, die immer noch zu großen Teilen von Frauen gemacht wird, nun wirklich mal gerechter verteilt werden müsse. Denn natürlich muss man über Gleichberechtigung an sich reden, wenn es um das Frauenwahlrecht geht, steht dieses Recht doch symbolisch für so viele Dinge: Das Recht von Frauen, an der Öffentlichkeit teilzuhaben; das Recht, eine Stimme zu besitzen; das Recht, politische Entscheidungen zu treffen. Es geht um Bürgerinnenrechte, und die sind die Voraussetzung dafür, dass Frauen überhaupt als eigenständige Menschen anerkannt werden – und nicht als Menschen zweiter Klasse. Das Frauenwahlrecht ist Katalysator gewesen für weitere Veränderungen: Erst nachdem Frauen zu rechtmäßigen Bürgerinnen geworden waren, wurde es möglich, auch andere Rechte zu erkämpfen. Denn erst durch das Frauenwahlrecht wurden aus unmündigen Menschen mündige Bürgerinnen.

Der 19. Januar 2019 ist also ein Anlass zum Feiern. Eigentlich. Denn Feierlaune kommt beim Blick auf die Sitze im Bundestag eher nicht auf. 100 Jahre, nachdem Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und sich wählen lassen durften, ist der Frauenanteil im Bundestag so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr – er beträgt gerade mal 30,7 Prozent. Die ehemalige Frauenministerin Christine Bergmann zitierte während der Feierstunde in ihrer Rede passenderweise die Frauenrechtlerin Minna Cauer: „Frauen gehören nicht mehr ins Haus, sie gehört in dieses Haus: den Reichstag.“

 
 
 
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Ein Recht, aber auch eine Pflicht

Frauen als Parlamentarierinnen sind das Eine, Frauen als Wählerinnen das Andere. Vor 100 Jahren herrschte in Deutschland Angst vor der Frau als Wählerin. Man(n) befürchtete, dass Frauen eher sozialdemokratisch wählen würden, da die Sozialdemokratie als einzige Partei die Forderung nach einem Wahlrecht für Frauen in ihr Wahlprogramm geschrieben hatte. In der SPD hingegen befürchtete man, Frauen würden eher konservativ wählen und schrieb deswegen die Forderung nach dem Frauenwahlrecht zwar ins Programm, bemühte sich aber nicht um eine konkrete Umsetzung dieser Forderung. Vielleicht auch deshalb waren Frauen bei der Wahl zum Reichstag 1919 davon überzeugt, dass die Ausübung ihres Wahlrechts eine Pflicht ist. Sie waren davon überzeugt, dass sie mit ihrer Stimme einen Unterschied machen können. Heute hingegen verzichten viele Frauen darauf, ihre Stimme zu nutzen: Frauen Mitte 20 haben die niedrigste Wahlbeteiligung (eine Übersicht zur Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2017 gibt es beim Bundeswahlleiter).

100 Jahre nachdem Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen durften kann es nicht schaden, sich daran zu erinnern, dass Rechte auch gewisse Pflichten mit sich bringen. 

[typedjs]Wer das Wahlrecht hat, hat auch die Pflicht, sich über politisches Geschehen zu informieren, die Pflicht, seine Stimme zu nutzen – gerade heute, wo die AfD im Bundestag sitzt und andere Parteien weiter nach rechts rücken, genauso wie der politische und gesellschaftliche Diskurs. [/typedjs]

Das sollten wir uns heute bewusst machen, wenn uns die Politikmüdigkeit überkommt, wenn wir den Eindruck haben, dass die Parteien sich sowieso alle gleichen und unsere Stimme keinen Unterschied machen wird. Wie sagte Marie Juchacz 1928: „Die Frau ist vollberechtigte Staatsbürgerin. Überlegen Sie, was das heißt: es gibt viel mehr Frauen im wahlfähigen Alter als Männer. Durch die Abgabe seiner Stimme am Wahltage kann jeder Staatsbürger politisch mitwirken.“ Jeder Staatsbürger – und jede Staatsbürgerin.

P.S.: Ein Film zum Thema mit Helena Bonham Carter:

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100 Jahre Frauenwahlrecht // Ein Recht, aber auch eine Pflicht – besonders jetzt

  1. Linda

    Ja bitte, liebe Frauen Mitte 20, geht bitte wählen und nehmt alle Freundinnen gleich mit!
    Hier oben im Text wird viel auf die Pflicht gepocht, es ist jedoch vor allem große Freude mitzubestimmen. Ich träume davon das zukünftig alle Frauen das auch möchten, klar, die eine mehr, die andere weniger. Und natürlich auch mit unterschiedlicher Wucht im Laufe der Lebenszyklen.
    Meine fünfjährige Tochter sagte letzten zu Papa, der gerade einen neuen Job angenommen hatte, und von seinem Chef erzählte „und wer ist deine Chefin, Papa“. Er sagte er habe dort keine, nur einen Chef. Darauf fragte sie „und woher wisst ihr dann, was ihr zu tun habt“
    Ich liebe diese Anekdote, da es zeigt was möglich ist, wenn man von der Realität noch nicht zu sehr geprägt ist.
    Liebe Grüße

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