Umfassende Gesundheitsinformationen zum Schwangerschaftsabbruch im Internet zur Verfügung zu stellen, gilt nach wie vor als Werbung und bleibt Ärzt*innen verboten. Gerade erst ist die Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen den niederträchtigen Abtreibungsparagrafen 219a verurteilt worden: Sie hatte auf ihrer Website alle wichtigen und dringend benötigten Informationen bereit gestellt. Wir füllen deshalb diese Lücke. Und solidarisieren uns klar mit Kristina Hänel und der Forderung: #WEGMIT219a. Alle Infos rund um Schwangerschaftsabbrüche findet ihr auf ThisisJaneWayne.com 🏻 #PREADTHEWORD & feel free to #COPYPASTE, PLS ️ #prochoice #abortionishealthcare #kristinahänel